Sonntag, 20. September 2009

Wurde Siegfried Buback so behandelt wie er andere behandelte?

In dem Buch von Professor Michael Buback über den Mord an seinem Vater, den Generalbundesanwalt Siegfried Buback (siehe Foto links), werden die Inhalte der beruflichen Tätigkeit seines Vaters im letzten Jahr vor seinem Tod kaum behandelt.

Auf die größeren Zusammenhänge, in denen sich dieser Mord abgespielt hat, ist Michael Buback, wie er in seinem Buch schreibt, auch von Autoren wie Gerhard Wisnewski oder Regina Igel hingewiesen worden. Ebenso inzwischen, wie man erfährt (St. gen.), von dem Journalisten Udo Schulze.

Und er bittet ja auch - in offener Gesprächshaltung - ganz richtig allseits um Mithilfe.

Aber warum hat ihn auch der frühere Chefredakteur des "Spiegel", Stefan Aust, mit dem Michael Buback selbst gesprochen hat, noch nie - offenbar - auf die Seiten 200f seines Buches "Baader-Meinhof-Komplex" (2005) hingewiesen? In ihnen ist dargestellt, wie der Generalbundesanwalt Siegfried Buback sich im Gerichtsprozeß in Stammheim in Auseinandersetzung mit dem Verteidiger Otto Schily darauf beruft, zu dem Thema des RAF-Mordes in Hamburg an dem Polizisten Norbert Schmid (Foto rechts) am 22. Oktober 1971 keine "Aussagegenehmigung" zu haben. Ob er selbst beim Bundesinnenminister beantragt hat, diese Aussagegenehmigung nicht zu erteilen, bleibt bei der Befragung durch Otto Schily offen. Ein Sperrvermerk auf den Akten zu diesem Thema aber stammt laut eigener Aussage von Buback.

Der erste Mord der RAF 1971 wurde nie bestraft
- und Siegfried Buback kannte die Gründe


Und Stefan Aust zitiert von Siegfried Buback zu dieser Akte die Äußerung:
"Wenn diese Akte bekannt wird, können wir alle unseren Hut nehmen."
Man wird sich das so ähnlich vorstellen können wie 1993 nach dem Skandal von Bad Kleinen, als den Hut nahmen: 1. der Bundesinnenminister, 2. der Generalbundesanwalt, 3. der Chef des Bundeskriminalamtes.

Von wem jedoch die obige Äußerung des Jahres 1976 überhaupt überliefert ist, wird von Stefan Aust nicht mitgeteilt. Dem wahrscheinlichen Polizistenmörder von der RAF Gerhard Müller war nämlich - offenbar - zum Teil Straffreiheit und Strafverkürzung zugesagt worden, wenn er in Stammheim als Belastungszeuge aussagen würde. Inwieweit für solche Vorgehensweisen Siegfried Buback selbst verantwortlich war oder inwieweit er sie - nach der überlieferten Äußerung - mitzuverantworten hatte, ist zunächst nicht ersichtlich. Auf jeden Fall "benutzte" Siegfried Buback den selbst stark belasteten "Hauptbelastungszeugen" Gerhard Müller - offenbar trotz der Kenntnis von seinen Verbrechen - eben als "Hauptbelastungszeugen". Man fragt sich unwillkürlich: War denn das notwendig? Konnte man denn anders die Stammheimer nicht verurteilen? Und wenn ja, wie ist dann der ganze Prozeß eigentlich zu beurteilen?

Wenn es sich also in der Tat so verhalten sollte, daß er diese Vorgehensweise mitzuverantworten hatte, dann bräuchte sich Siegfried Buback - und stellvertretend für ihn heute sein Sohn - eigentlich auf den ersten Blick wirklich nicht besonders zu beklagen, wenn man bei der Aufklärung des Mordes an Siegfried Buback selbst - bis heute - bezüglich der Täter ähnlich zu verfahren scheint wie Siegfried Buback selbst gegenüber dem Polizistenmord von 1971 in Hamburg. (Wie groß die Parallelität wäre und wie groß nicht, dazu wären noch die Einzelheiten zu klären.)

Die Opfer Siegfried Buback und Norbert Schmid - parallele Fälle?

Allerdings macht - auch - dieser Umstand einmal mehr auf all die "Schwierigkeiten" und Vielschichtigkeiten aufmerksam, in die man gerät, wenn man sich mit diesen Fragen, mit dieser Thematik beschäftigt. Merkwürdig ist insbesondere auch, daß von der heutigen Bundesanwaltschaft das in diesem Beitrag gebrachte Argument bislang niemals gegenüber Michael Buback scheint vorgebracht worden zu sein, noch nicht einmal angedeutet worden zu sein.

Offenbar will man eine ausufernde Erörterung über all diese Dinge immer noch vermeiden.

Die Aussage des Belastungszeugen Gerhard Müller war - laut Wikipedia - die "wichtigste Säule" in den Stammheimer Prozessen gegen die RAF der ersten Generation. Also die wichtigste Säule, auf die sich die Bundesanwaltschaft stützen konnte. Es ist auf den ersten Blick nicht ersichtlich, warum das, was man dem 1971 in Hamburg ermordeten Polizisten Norbert Schmid und seinen Angehörigen zumutet - offenbar bis heute und offenbar unter Mitwirkung von Siegfried Buback - nicht auch dem Generalbundesanwalt Siegfried Buback selbst und seinen Angehörigen sollte zumuten können. Aber nur unter der Voraussetzung, daß man überhaupt die ganze "Rationalität" in der Bekämpfung der RAF, in deren Erarbeitung Siegfried Buback offenbar maßgeblich mit einbeschlossen war, anzuerkennen bereit ist.

Die Täter Verena Becker und Gerhard Müller - parallele Fälle?

Der Polizist Norbert Schmid war - laut Wikipedia - die erste Person, die durch die RAF ermordet worden war. Es gibt noch heute wieder erneuerte Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft, daß sie die Täterschaft an dem Mord an Norbert Schmid verheimliche und Gerhard Müller decke (Süddt., 2008). In einem Bericht über die Witwe von Norbert Schmid heißt es (Süddt., 16.3.2007):
Gerhard Müller, damals der männliche Teil jenes Paares, das in Poppenbüttel ihren Mann ermordet hatte, kam nach drei Jahren frei, bekam eine neue Identität. Er hatte über andere RAFler ausgesagt, war Kronzeuge geworden, lange bevor es die Kronzeugenregelung gab. Es war ein undurchsichtiges Verfahren, an dessen Ende Sigrun Schmid das Gefühl hatte: "Der Staat, der von meinem Mann geschützt wurde, hat meinen Mann verraten."
Unter Mithilfe von Siegfried Buback! Der wahrscheinlich von Verena Becker (Foto links *)) ermordet worden ist. Von Heinrich Hannover ist auf der materialreichen Seite "Freilassung.de" nun noch mancherlei weiteres zu erfahren:
Im "Spiegel" vom 14. 5. 1979 war zu lesen: Daß er (Gerhard Müller) nun nicht mehr in seiner Zelle sitzt, ist das Resultat einer beispiellosen Manipulation des Rechts. Wohl vor jedem deutschen Schwurgericht wäre Gerhard Müller unter normalen Umständen die lebenslange Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes sicher gewesen - aufgrund seiner eigenen Aussagen. Doch es ging nicht mit rechten Dingen zu - Das Lebenslang wurde ihm geschenkt: Es war der Kaufpreis, um seine Zunge zu lösen ...

Das Geschäft mit Gerhard Müller war ein planmäßig vollzogener Rechtsbruch. In die Affäre verstrickt sind Justizangehörige und Politiker von hohem Rang. Gesetzliche Bestimmungen wurden verletzt, rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen, und der Verdacht auf Begünstigung im Amt reicht bis in Bonner und Karlsruher Chefetagen.
Diese Bewertung würde sich mit der oben angeführten (selbstkritischen) Aussage von Siegfried Buback decken. Hannover führt noch weitere Inhalte der Akte an, von der Buback meinte, bei ihrem Bekanntwerden müßten "alle ihren Hut nehmen". Um so tiefer man sich in die Materie hinein arbeitet, um so vielfältigere Aspekte werden sichtbar. **)

"Wissensgefälle"

Dies ist auch deshalb wichtig, weil man dadurch allmählich lernt, besser zu differenzieren, mehr von Pauschalverdächtigungen und -verurteilungen, ebenso wie von Pauschal-Unschuldsannahmen bezüglich aller beteiligten Personen wegkommt und ein besseres Gefühl dafür bekommt, mit welchen differenzierten Entscheidungssituationen die einzelnen Personen - im Zusammenhang mit einem offenbar hohen Wissensgefälle - jeweils konfrontiert waren. Die Mitverstrickung jedes einzelnen kann jeweils sehr "individuell" sein. Ein Umstand, mit dem dann Geheimdienste natürlich auch sehr gut arbeiten können, und den sie gut (taktisch) ausnutzen können, um Menschen und Gruppen gegeneinander auszuspielen, bzw. ihre frivolen Spiele treiben zu können.

Und der einzelne selbst wird diesen Umstand jeweils gern auch zu nutzen versuchen, um im gegenenen Fall so weit wie möglich den damals "zu unkritischen", "zu naiven" "ahnungslos Mitmachenden" herauszukehren.

__________
*) Von Gerhard Müller scheint im Netz gegenwärtig noch nicht einmal ein Foto verfügbar zu sein. Weder aus früheren Zeiten, noch von heute.
**) Daß diese Umstände natürlich in keiner Weise einen Mord an Siegfried Buback entschuldigen oder rechtfertigen, dürfte auch klar sein. Das sei auch nur gesagt, um Mißverständnissen vorzubeugen.

(Beitrag leicht überarbeitet, 21. und 23.9.09)

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